für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
Fachkundenachweis (FKN)
Charteryachten sind in der Regel mit entsprechender Signalmunition ausgestattet. Für den sicheren Umgang damit verlangen immer mehr Vercharterer den entsprechenden Fachkundenachweis.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel
Bei einer genügenden Anzahl von Interessenten arrangieren wir die FKN-Ausbildung. Bei vorhandenem Interesse Informieren Sie darüber bitte den Kursansprechpartner.
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