(SRC und UBI)
UKW-Funkkurs
Fast alle im Seebereich und z.T. auch im Binnenbereich fahrenden Yachten sind mit einem entsprechenden UKW-Funkgerät ausgestattet, was die Sicherheit an Bord erheblich steigert.
Zum Betreiben dieser Funkgeräte ist ein entsprechendes Funkzeugnis vorgeschrieben. Es ist ein Gebot guter Seemannschaft, dass neben verantwortlichen Schiffsführern auch weitere Crewmitglieder ein solches Funkzeugnis vorweisen können.
Folgende Funkscheine sind notwendig:
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC=short range certificate) für den UKW-Seefunk
und
Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erforderlich. Es gilt nicht im Seefunkdienst.
Für die Teilnahme am UKW-Seefunk ist das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) erforderlich. Es gilt nicht im Binnenschifffahrtsfunk. Das Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im UKW-Seefunkdienst.
UKW-Funkkurs (SRC und UBI)
Die Segelsparte führt keine eigene Funkausbildung durch. Mit dem vorstehenden Hinweis möchten wir auf die Sinnhaftigkeit des Erwerbs dieser Funkzeugnisse hinweisen.
Bei einer genügenden Anzahl von Interessenten arrangieren wir die Funkausbildung für diese Gruppe. Bei vorhandenem Interesse Informieren Sie darüber bitte den Kursansprechpartner.
Ansprechpartner

