Verordnungen / Bekanntmachungen
Die Ruhr ist von der Schlossbrücke in Mülheim (Ruhr-km 12,21) bis zur "Zornigen Ameise" in Essen-Rellinghausen (Ruhr-km 41,40) ein schiffbares Gewässer und eine Landeswasserstraße.
Die Ruhrschifffahrtsverordnung gilt noch weiter östlich bis zur Grenze des Regierungsbezirks Düsseldorf (Ruhr-km 47,842 rechtes Ufer bis Ruhr-km 49,315 linkes Ufer).
Zuständig ist die Bezirksregierung Düsseldorf, die unter nachstehendem Link Bekanntmachungen über Schifffahrtseinschränkungen und Veranstaltungen veröffentlicht.