Hinweise zum

UKW-Funkkurs (SRC und UBI)

Fast alle im Seebereich und z.T. auch im Binnenbereich fahrenden Yachten sind mit einem entsprechenden UKW-Funkgerät ausgestattet, was die Sicherheit an Bord erheblich steigert.

Zum Betreiben dieser Funkgeräte ist ein entsprechendes Funkzeugnis vorgeschrieben. Es ist ein Gebot guter Seemannschaft, dass neben verantwortlichen Schiffsführern auch weitere Crewmitglieder ein solches Funkzeugnis vorweisen können.

Folgende Funkscheine sind notwendig:

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC=short range certificate) für den UKW-Seefunk

und

Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erforderlich. Es gilt nicht im Seefunkdienst.

Für die Teilnahme am UKW-Seefunk ist das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) erforderlich. Es gilt nicht im Binnenschifffahrtsfunk. Das Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im UKW-Seefunkdienst.

Die Segelsparte führt keine eigene Funkausbildung durch, möchte aber mit dem vorstehenden Hinweis auf die Sinnhaftigkeit des Erwerbs dieser Funkzeugnisse hinweisen.